14. G! Tourismuspreise der Provinz Girona
Bereits zum 14. Mal werden die „G! Touristische Medienpreise der Provinz Girona“ ausgeschrieben. Sie wurden vom Fremdenverkehrspatronat Costa Brava Girona ins Leben gerufen, um die von Journalisten aus aller Welt zugunsten der Touristen und der Tourismusindustrie geleistete Verbreitungs-, Förderungs- und Empfehlungsarbeit anzuerkennen und auszuzeichnen.
Teilnehmer:
An diesem Wettbewerb können natürliche oder juristische Personen mit eigenständigen Arbeiten in beliebigen Medien (z.B. Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, Internet und literarische oder Filmproduktion) teilnehmen, die den Reichtum, die Vielfalt und die Qualität der touristischen Mittel und Produkte der Provinz Girona und den Einfluss der Marken „Costa Brava“ und/oder „Pirineu de Girona“ fördern und verbreiten.

Es werden vier Preiskategorien ausgeschrieben:
- In AV-Medien veröffentlichte Arbeiten (Hörfunk, Fernsehen und Film)
- In Printmedien veröffentlichte Arbeiten (Zeitungen, Zeitschriften, Reiseführer und gedruckte Bücher)
- In digitalen Printmedien veröffentlichte Arbeiten (digitale Zeitungen, digitale Zeitschriften, Blogs und E-Books)
- Über digitale Plattformen veröffentlichte AV-Arbeiten
Besondere Bedingungen:
Zum Wettbewerb werden eigenständige Beiträge zugelassen, die zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. August 2019 unabhängig von der Sprache an einem beliebigen Ort weltweit veröffentlicht oder ausgestrahlt wurden.
Preise
Die in den Kategorien AV-Medien und Printmedien ausgezeichneten Arbeiten erhalten einen Preis von je 5.000 Euro, während für die Kategorien der schriftlichen und audiovisuellen digitalen Medien ein Preis von je 3.000 Euro ausgeschrieben wird.

Einsendeschluss für Bewerbung und Unterlagen
Die Beiträge sind bis zum 3. September 2019 beim Fremdenverkehrspatronat Costa Brava Girona (Patronat de Turisme Costa Brava Girona, Av. de Sant Francesc, 29, 3a, E-17001 Girona – Spanien) einzureichen. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt das vollständige Einverständnis mit diesen Teilnahmebedingungen und mit der Entscheidung der Jury voraus. Des Weiteren ist die Genehmigung für die öffentliche Verbreitung der anerkannten und ausgezeichneten Arbeiten über die Kommunikationskanäle des Patronats zu erteilen. Dem ordnungsgemäß ausgefüllten Bewerbungsbogen sind die Beiträge im Original oder – bei Hörfunk und Fernsehen – als Kopie beizufügen.
